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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Den Geschäftsbeziehungen der MK Immobilien UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Makler“ genannt – liegen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2. Vertraulichkeit der Informationen

Sämtliche durch den Makler erteilten Informationen, insbesondere Objektnachweise, Exposés und sonstige Objektinformationen, sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Personen, deren Einschaltung zur Prüfung oder Durchführung des beabsichtigten Hauptvertrages erforderlich oder üblich ist, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken und sonstige Finanzierungsberater, sofern diese ihrerseits zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind.

Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe der Informationen an einen Dritten der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag zustande und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Provisionsanspruchs vor, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision verpflichtet.

 

3. Provisionsanspruch

Der Anspruch des Maklers auf die vereinbarte Provision entsteht, wenn aufgrund seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt.

Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Provisionsvereinbarung, dem Maklervertrag, dem Exposé oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.

Soweit gesetzlich zulässig und keine konkrete Provisionshöhe vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Provisionsanspruch kann auch bestehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Vertrages ein wirtschaftlich gleichwertiger oder im wirtschaftlichen Erfolg vergleichbarer Hauptvertrag zustande kommt, sofern zwischen der Maklertätigkeit und dem Vertragsabschluss der erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang besteht.

Die gesetzlichen Bestimmungen über Maklerverträge betreffend Wohnungen und Einfamilienhäuser, insbesondere §§ 656a ff. BGB, bleiben unberührt.

 

4. Tätigkeit für beide Vertragsparteien

Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Partei des beabsichtigten Hauptvertrages tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gesetzlichen Vorschriften über die Verteilung der Maklerkosten, insbesondere §§ 656c und 656d BGB, bleiben unberührt.

 

5. Angaben zum Objekt

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne, Flächenangaben, Objektbeschreibungen sowie Angaben zu Kaufpreisen, Mieten, Betriebskosten und sonstigen Objektmerkmalen beruhen grundsätzlich auf Angaben und Unterlagen des Verkäufers, Vermieters oder sonstiger Dritter.

Der Makler prüft diese Angaben grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann daher keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt nicht, soweit dem Makler die Unrichtigkeit bekannt ist oder sich ihm diese hätte aufdrängen müssen.

 

6. Haftung

Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Makler unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

7. Zahlungsverkehr

Provisionszahlungen sind ausschließlich auf das vom Makler angegebene Geschäftskonto zu leisten.

Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Maklerprovision als Gesamtschuldner, soweit sie den Maklervertrag gemeinschaftlich abgeschlossen haben und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

8. Keine Entgegennahme von Vermögenswerten

Die MK Immobilien UG (haftungsbeschränkt) nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen zwischen Verkäufern bzw. Vermietern und Kauf- bzw. Mietinteressenten dienen.

 

9. Verbraucherstreitbeilegung

Die MK Immobilien UG (haftungsbeschränkt) ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

10. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg (Oldb.) als Gerichtsstand vereinbart.

Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

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Klas Krüger ist persönlich für Sie erreichbar.